Wasserschaden in der Mietwohnung: Das müssen Sie sofort tun!
- info6385617
- 4. März
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 17. März

Ein Wasserschaden in der Mietwohnung kann plötzlich auftreten – ein Rohrbruch, ein undichter Waschmaschinenschlauch oder ein Wassereinbruch von oben.
Jetzt zählt schnelles und richtiges Handeln, um größere Schäden und finanzielle Verluste zu vermeiden.
Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie tun müssen, wer für die Kosten aufkommt und welche Rechte Sie als Mieter haben.
1. Sofortmaßnahmen: So stoppen Sie den Schaden!

Wenn Wasser austritt, zählt jede Minute. Befolgen Sie diese Checkliste:
Wasser abstellen:
Den Hauptwasserhahn zudrehen (meist in Küche, Bad oder Keller).
Bei geplatztem Schlauch: Eckventil der Waschmaschine oder Spülmaschine schließen.
Elektrik sichern:
Falls Wasser Steckdosen oder Elektrogeräte erreicht:
Strom im Sicherungskasten abschalten!
Kein Wasser mit Kabeln oder Mehrfachsteckdosen in Berührung bringen.
Wasser aufnehmen:
Mit Handtüchern, Eimern oder einer Pumpe das Wasser entfernen.
Möbel und Teppiche in Sicherheit bringen.
Schaden dokumentieren:
Fotos und Videos von nassen Wänden, Böden und beschädigten Möbeln machen.
Feuchtigkeitsmessgerät nutzen, falls vorhanden.
Vermieter informieren:
Am besten schriftlich per E-Mail oder WhatsApp mit Fotos.
Frist setzen (z. B. "Bitte um Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden").
Wer zahlt für den Schaden? Versicherung und Mietrecht im Überblick

Wer übernimmt welche Kosten?
Der Vermieter zahlt, wenn der Wasserschaden durch marode Rohre, undichte Dächer oder Baumängel entstanden ist.
Ihre Hausratversicherung zahlt, wenn Ihre Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte beschädigt wurden, aber nur bei bestimmungswidrig ausgetretenem Wasser (kein Hochwasser!).
Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zahlt für Schäden am Gebäude (z. B. aufgequollene Böden, nasse Wände).
Ihre Haftpflichtversicherung greift, wenn Sie selbst den Schaden verursacht haben (z. B. übergelaufene Badewanne).
Achtung:
Nicht vorschnell Wasser beseitigen!
Erst Beweise sichern, damit die Versicherung zahlt.
Schäden innerhalb von 3 Tagen der Versicherung melden.
3. Habe ich Anspruch auf Mietminderung?

Ja, aber nur wenn der Schaden die Nutzung der Wohnung erheblich einschränkt.
Beispiele:
20–30 % Mietminderung, wenn ein Zimmer durch Nässe unbewohnbar ist.
50 % Mietminderung, wenn das Badezimmer nicht mehr nutzbar ist.
100 % Mietminderung, wenn die Wohnung unbewohnbar wird
(z. B. wegen Schimmelbildung).
Wichtig:
Schriftlich beim Vermieter beantragen (Musterbrief beim Mieterverein erhältlich).
Höhe der Mietminderung richtet sich nach Gerichtsurteilen – vorher rechtlich beraten lassen!
4. Wann sollten Sie einen Fachmann rufen?
Nicht jeder Wasserschaden ist mit Handtüchern erledigt.
Holen Sie sofort Experten, wenn:
Wasser in Wände oder den Boden gezogen ist → Gefahr von Schimmel!
Elektrische Leitungen betroffen sind → Risiko eines Kurzschlusses!
Die Ursache unklar ist → Ein Leckage-Ortungsdienst kann helfen.
Tipp: Viele Versicherungen übernehmen die Kosten für die Trocknung durch Profis.
5. Prävention: So vermeiden Sie Wasserschäden in Zukunft

Wasseranschlüsse prüfen:
Alle 6 Monate Schläuche von Waschmaschine und Geschirrspüler checken.
AquaStop-Ventile nutzen:
Diese unterbrechen den Wasserzulauf automatisch.
Wassermelder installieren:
Sie schlagen Alarm, wenn sich Wasser auf dem Boden sammelt.
Dichtungen an Fenstern und Balkontüren checken, um Wassereintritt bei Starkregen zu vermeiden.
6. Online-Schadenprüfung: Lassen Sie Ihren Wasserschaden digital bewerten!

Sie sind unsicher, wie groß der Schaden ist und welche Schritte Sie einleiten müssen?
Nutzen Sie die digitale Schadensprüfung von Waterhawk Assistance!
So funktioniert es:
Buchen Sie Ihr Online-Gutachter-Gespräch.
Laden Sie Bilder und Videos hoch oder zeigen Sie den Schaden per Live-Video.
Erhalten Sie eine professionelle Einschätzung und einen detaillierten Schadenbericht.
Vorteile:
Schnelle Einschätzung ohne Wartezeit auf einen Vor-Ort-Termin.
Unterstützung bei der Schadensmeldung für Versicherung oder Vermieter.
Dokumentation, falls eine Mietminderung oder ein Versicherungsanspruch geltend gemacht werden muss.
Jetzt buchen:
Fazit: So gehen Sie richtig vor
Wasser abstellen und Elektrik sichern.
Schaden dokumentieren und Vermieter informieren.
Versicherung kontaktieren und Fristen einhalten.
Mietminderung prüfen, falls die Wohnung beeinträchtigt ist.
Online-Gutachter Gespräch bei Waterhawk Assistance buchen, um Unterstützung zu erhalten.
Mit diesen Schritten schützen Sie sich vor hohen Kosten und Ärger!
FAQ: Häufige Fragen zum Wasserschaden in der Mietwohnung
Kann ich für Hotelkosten eine Erstattung verlangen?
Ja, wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt oft eine Ersatzunterkunft.
Was passiert, wenn mein Nachbar schuld ist?
Seine Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden an Ihrer Wohnung – trotzdem alles dokumentieren!
Wie lange dauert die Trocknung der Wände?
Je nach Schaden 2–6 Wochen. Industriegeräte beschleunigen den Prozess.
Darf der Vermieter eine Mietminderung ablehnen?
Nein, wenn die Wohnung stark beeinträchtigt ist.
Lassen Sie sich im Zweifel vom Mieterverein beraten.
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